I. Gruppe / Jagdgeschwader 7 "Nowotny" » Öffentliches Forum » Off-Topic » Überholen einer Kolonne

Moin,
wir hatten glaub ich mal vor nen paar Wochen/Monaten darüber diskutiert. Bin durch Zufall auf diesen Artikel gestoßen:
http://www.auto.de/magazin/showArticle/a...lt-hat-Vorfahrt
Ich würde sagen, ich hatte wohl doch Recht, Baba.
Gruß
Leo

Nö! nicht ganz "Nur bei einer unklaren Verkehrslage darf ein Autofahrer nicht aus einer
Kolonne heraus überholen, zum Beispiel wenn man mit dem Ausscheren
eines vorausfahrenden Wagens rechnen muss - etwa, weil dessen Fahrer
bereits den Blinker gesetzt hat."
Das ist nur e. Urteil vom Landgericht! wart mal ab! ... DU MUSST im Straßenverkehr immer Defensiv fahren! (Dich verhalten)
Gruß
Baba

Zitat von I/JG7_Baba
..wenn man mit dem Ausscheren eines vorausfahrenden Wagens rechnen muss - etwa, weil dessen Fahrer
bereits den Blinker gesetzt hat."
Das stimmt. Aber wenn er den Blinker erst setzt, wenn der Überholende auf seiner Höhe ist und er ohne in den Spiegel zu schauen und ohne Schulterblick einfach rüberzieht, dann hat er bei einem möglichen Unfall zu haften. Wäre er defensiv gefahren und hätte das übliche Prozedere korrekt durchgeführt, wäre im Fall des Artikels ja nichts passiert. Ein Vorfahrtrecht, nur weil man weiter vorne in der Kolone fährt gibt es seit dem 80ern nicht mehr (aber das ist ein anderer Artikel, den ich leider nicht mehr finde..).
Also wer zuerst überholt hat Vorfahrt.
Es kommt natürlich immer auf die jeweilige Situation an. Klar, dass die Höchstgeschwindigkeit beim Überholen nicht überschritten werden darf und dass man nicht überholen darf, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug bremsen müsste oder man den zu überholenden schneiden müsste, um noch rechtzeitig wieder auf die eigene Fahrbahn zukommen und so weiter.
Gruß
Leo
PS: Klar hast du Recht, der Artikel bezog sich auf ein Urteil des Landesgerichts. Ich wollte allerdings auch nur zeigen, dass deine Aussage nicht bei 100% der Fällen zutrifft. ;)